Rechtsprechung
   LSG Hessen, 24.10.1979 - L 3 U 1044/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2664
LSG Hessen, 24.10.1979 - L 3 U 1044/78 (https://dejure.org/1979,2664)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.10.1979 - L 3 U 1044/78 (https://dejure.org/1979,2664)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - L 3 U 1044/78 (https://dejure.org/1979,2664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.07.1965 - VII C 175.64

    Verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes i.R.d. Anfechtung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.1979 - L 3 U 1044/78
    Eine Bekanntgabe und demzufolge ein wirksamer Zugang des Verwaltungsaktes liegt nur vor, wenn der Verwaltungsakt seinem vollen Inhalt nach dem Empfänger kraft des Willens der Behörde (Versicherungsträger) eröffnet worden ist (vgl. Erichsen-Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 1977, S. 288, unter Bezugnahme auf BVerwGE 22, 14 und 29, 231).
  • LSG Hamburg, 30.11.2004 - L 3 U 16/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsschuldner -

    Auch § 746 Abs. 1 RVO, welcher die Beklagte ermächtigt, die Beitragsforderung gegenüber dem Unternehmer durch Leistungsbescheid geltend zu machen, und welcher sie in gleicher Weise ermächtigt, durch Leistungsbescheid gegen den bisherigen Unternehmer vorzugehen (vgl. Hess. Landessozialgericht, Urt. vom 24. Oktober 1979 - L 3 U 1044/78 - , zit. nach Juris), weil es sich insoweit um eine originäre Beitragsschuld handelt, gibt für eine gleichartige Ermächtigung gegenüber dem Erben eines bisherigen Unternehmers nichts her.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht